Entlassmanagement

Pflegerin im Akutbereich am PC

Entlassmanagement

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patient:innen aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z.B. Terminvereinbarungen z.B. mit Ärzt:innen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein. 

Zum 1. Oktober 2017 ist der "Rahmenvertrag Entlassmanagement" in Kraft getreten, um sicherzustellen, dass alle Patient:innen, die einen entsprechenden Versorgungsbedarf haben, hierbei unterstützt werden.

Unabhängig davon haben die Krankenhäuser der GFO auch in der Vergangenheit ihre Patient:innen im Hinblick auf die Entlassung und den Übergang in die nachstationäre Phase bestmöglich versorgt. Um die Vorgaben des nun gesetzlich verpflichtenden Entlassmanagements umzusetzen, haben wir trägerweit Vorgaben erarbeitet, um auch zukünftig Ihre Entlassung für Sie bzw. Ihre Angehörigen möglichst reibungsfrei zu gewährleisten.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patient:innen aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patient:innen zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Hierfür arbeiten verschiedene Berufsgruppen, insbesondere Ärzt:innen, Pflegekräfte und Sozialdienste (Pflegeüberleitung) interdisziplinär zusammen.

Die Patient:innen werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patient:innen es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

In jedem unserer Krankenhäuser gibt es Mitarbeiter:innen, die den Entlassprozess bei Patient:innen mit besonderem Versorgungsbedarf vorbereiten und benötigte Maßnahmen in Abstimmung mit Ihnen und Ihren Angehörigen veranlassen werden. Bitte sprechen Sie bei diesbezüglichen Fragen die Ärzt:innen und das Pflegepersonal Ihrer Station an, um, falls nötig, den Kontakt zu vermitteln.


Allgemeine Informationen


GFO Klinik Wissen
St. Antonius Krankenhaus

Auf der Rahm 17
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